Erklärung der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zum Tagesordnungspunkt 8 des Öffentlichen Teils der Ratssitzung des Rates der Gemeinde Schlangen am 17.09.2009
"Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben für den Bau des gemeindlichen Bauhofs in der Gemeinde Schlangen (D.-Nr. 314/2004-2009)
1. Die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN sieht die Vorgaben des § 83 (1) Satz 1 Gemeindeordnung NW als nicht erfüllt an, da die erforderliche Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Ausgabe nicht belegt ist.
2. Die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN sieht in dem Vorgehen des Bürgermeisters ein Verstoß gegen § 83 (2) Satz 1 Gemeindeordnung NW, der zwingend vorschreibt, dass erhebliche überplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung des Rates bedürfen.
Die Erheblichkeit der überplanmäßigen Ausgabe ergibt sich bereits aus dem vom Bürgermeister gewählten Verfahren.
Unabhängig von der Zulässigkeit der außerplanmäßigen Ausgabe erklärt die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN weiter:
1. Die Fraktion Bündnis90/DIE Grünen sieht in dem Verhalten des Bürgermeisters einen Verstoß gegen § 62 (4) Gemeindeordnung, da der Bürgermeister die Gemeindevertretung nicht rechtzeitig über die erhebliche überplanmäßige Ausgabe informiert hat, die nach Auskunft des Bürgermeisters im interfraktionellen Gespräch am 4. August 2009 bereits "im Frühjahr 2009" durch die entsprechenden Auftragsvergaben feststand. Dies belegt auch der vorliegende Auszug aus dem Produktsachkonto (01.01.08/0010.785100) für die Maßnahme "Neubau Bauhof". Am 20. Mai 2009, eine Woche vor der letzten Sitzung des Rates, weist das Konto bereits eine Unterdeckung von € 48.821,39 auf, die sich aus geleisteten Zahlungen und Auftragsvergaben zusammensetzt.
2. Die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN erkennt die Notwendigkeit, eine "Dringliche Entscheidung" nach § 60 (1) Satz 2 Gemeindeordnung zu treffen, ausdrücklich nicht an, da aus der Beschlussvorlage nicht erkennbar ist, welche "erheblichen Nachteile oder Gefahren" durch die Aufschiebung der Entscheidung hätten entstehen können.
Die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN fordert den Bürgermeister auf, die Beschlussvorlage zurückzuziehen.
Schlangen, den 17.09.2009







